1.
Geltungsbereich
Diese
AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse betreffend Unternehmensberatung
und/oder Vermittlung von Immobilien und/oder von Unternehmen, welche mit ROTER
PFEIL eingegangen werden.
ROTER
PFEIL anerkennt keine entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners. Der Vertragspartner unterwirft sich diesen AGB und erklärt
sich ausdrücklich einverstanden mit deren Inhalt.
2.
Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen
ROTER
PFEIL erbringt Unternehmensberatung
im Auftragsverhältnis gemäss Art. 394ff des Schweizerischen Obligationenrechts
(OR). Diese Dienstleistung wird nach bestem Wissen und Können erbracht, seitens
des Auftraggebers besteht jedoch kein Anspruch auf ein konkretes Ergebnis aus
der Unternehmensberatung.
Bei
der Immobilien- und/oder
Unternehmensvermittlung betätigt sich ROTER PFEIL als Nachweismakler im
Sinn von Art. 412 Abs. 1 OR. Die Aufgabe von ROTER PFEIL besteht in der
Mitteilung einer gefundenen Abschlussgelegenheit, konkret in einem erstmaligen
Nachweis von Name und Adresse eines abschlusswilligen Interessenten. Die von
ROTER PFEIL mitgeteilte Gelegenheit für einen Vertragsabschluss gilt als dem
Vertragspartner bisher unbekannt, wenn nicht binnen 5 Tagen mit Quellenangabe
etwas anderes mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen wird.
Die
Auftragserteilung an ROTER PFEIL erfolgt in der Regel schriftlich oder per mail,
wobei die widerspruchslose Annahme von Dienstleistungen oder die Auswertung von
Abschlussgelegenheiten von ROTER PFEIL als Auftragserteilung gilt.
Soweit
in diesen AGB oder in entsprechenden individuellen Verträgen nicht anderweitige
Regelungen getroffen werden, finden auf die Vertragsverhältnisse zwischen ROTER
PFEIL und den Vertragspartner die relevanten Bestimmungen des OR Anwendung.
3.
Mitarbeiter, Kooperationspartner
ROTER
PFEIL ist berechtigt, die Unternehmensberatung bzw. die Immobilien- und/oder
Unternehmensvermittlung in Zusammenarbeit mit Drittpersonen zu betreiben, ganz
oder teilweise an Drittpersonen zu delegieren oder abzutreten. Diese AGB
behalten ihre Gültigkeit auch im Verhältnis dieser Drittpersonen zu den
Vertragspartnern.
4.
Entschädigung bzw. Maklerprovision
Die
Entschädigung für die Unternehmensberatung richtet sich nach der individuellen
Vereinbarung zwischen ROTER PFEIL und dem Vertragspartner. In Ermangelung einer
entsprechenden Vereinbarung hat ROTER PFEIL Anspruch auf die in solchen Fällen
übliche Entschädigung.
Die
Höhe des Provisionsanspruchs und dessen Berechnung bei der Maklertätigkeit
bilden Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen ROTER PFEIL und dem
Vertragspartner. Normalerweise erhält ROTER PFEIL einen bestimmten Prozentsatz
des erzielten Kaufs- oder Verkaufspreises als Provision. In Ermangelung einer
entsprechenden Absprache hat ROTER PFEIL Anspruch auf die für die entsprechende
Maklertätigkeit übliche Provision.
Der
Provisionsanspruch bei der Maklertätigkeit entsteht, wenn ROTER PFEIL dem
Vertragspartner einen Interessenten nennt, mit welchem in der Folge ein
Vertragsabschluss erzielt wird. Auf den Umfang des Tätigwerdens von ROTER PFEIL
kommt es dabei nicht an. Der Provisionsanspruch von ROTER PFEIL bleibt auch
bestehen, wenn der Vertrag aus irgendwelchen Gründen erlischt oder rückgängig
gemacht wird. Falls
der Vertragspartner mit einem von ROTER PFEIL genannten Interessenten anstelle
eines Kaufs- oder Verkaufsvertrags eine andere, mit dem Objekt in Verbindung
stehende Vereinbarung abschliesst, hat ROTER PFEIL Anspruch auf die in solchen
Fällen übliche Provision.
Sofern
nicht anders vereinbart, hat ROTER PFEIL Anspruch auf Ersatz der bei der
Ausübung der Unternehmensberatung und/oder der Maklertätigkeit entstehenden
Auslagen gegen Einzelnachweis.
5.
Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen von ROTER PFEIL für die Unternehmensberatung sind zahlbar innert 30
Tagen. Der Provisionsanspruch von ROTER PFEIL bei der Maklertätigkeit entsteht
mit Abschluss eines gültigen Vertrags zwischen dem Vertragspartner und einem
von ROTER PFEIL benannten Interessenten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an, ohne
dass es einer Mahnung bedürfte.
6.
Rechts- und Sachgewährleistung, Haftung
Jede Haftung
aus der Unternehmensberatung und/oder aus der Maklertätigkeit von ROTER PFEIL,
auch aus der Delegierung und/oder Abtretung an Drittpersonen, wird soweit gesetzlich möglich wegbedungen.
Dies gilt insbesondere auch für mittelbaren und Drittschaden.
7.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf
alle mit ROTER PFEIL abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht
zur Anwendung. Der Gerichtsstand für
Streitigkeiten aus solchen Vereinbarungen befindet sich am jeweiligen Sitz von ROTER PFEIL. ROTER PFEIL anerkennt keine anderslautenden
Gerichtsstandsvereinbarungen der Vertragspartner.
8.
Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, werden sie durch dem
Sinn nach identische oder möglichst ähnliche Bestimmungen ersetzt. Einzelne
rechtlich unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB nicht.