ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG (AGB) 

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse betreffend Unternehmensberatung und/oder Vermittlung von Immobilien und/oder von Unternehmen, welche mit ROTER PFEIL eingegangen werden.   ROTER PFEIL anerkennt keine entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner unterwirft sich diesen AGB und erklärt sich ausdrücklich einverstanden mit deren Inhalt. 

2. Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen
ROTER PFEIL erbringt Unternehmensberatung im Auftragsverhältnis gemäss Art. 394ff des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Diese Dienstleistung wird nach bestem Wissen und Können erbracht, seitens des Auftraggebers besteht jedoch kein Anspruch auf ein konkretes Ergebnis aus der Unternehmensberatung.   Bei der Immobilien- und/oder Unternehmensvermittlung betätigt sich ROTER PFEIL als Nachweismakler im Sinn von Art. 412 Abs. 1 OR. Die Aufgabe von ROTER PFEIL besteht in der Mitteilung einer gefundenen Abschlussgelegenheit, konkret in einem erstmaligen Nachweis von Name und Adresse eines abschlusswilligen Interessenten. Die von ROTER PFEIL mitgeteilte Gelegenheit für einen Vertragsabschluss gilt als dem Vertragspartner bisher unbekannt, wenn nicht binnen 5 Tagen mit Quellenangabe etwas anderes mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen wird.   Die Auftragserteilung an ROTER PFEIL erfolgt in der Regel schriftlich oder per mail, wobei die widerspruchslose Annahme von Dienstleistungen oder die Auswertung von Abschlussgelegenheiten von ROTER PFEIL als Auftragserteilung gilt.  Soweit in diesen AGB oder in entsprechenden individuellen Verträgen nicht anderweitige Regelungen getroffen werden, finden auf die Vertragsverhältnisse zwischen ROTER PFEIL und den Vertragspartner die relevanten Bestimmungen des OR Anwendung.  

3. Mitarbeiter, Kooperationspartner
ROTER PFEIL ist berechtigt, die Unternehmensberatung bzw. die Immobilien- und/oder Unternehmensvermittlung in Zusammenarbeit mit Drittpersonen zu betreiben, ganz oder teilweise an Drittpersonen zu delegieren oder abzutreten. Diese AGB behalten ihre Gültigkeit auch im Verhältnis dieser Drittpersonen zu den Vertragspartnern.  

4. Entschädigung bzw. Maklerprovision
Die Entschädigung für die Unternehmensberatung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen ROTER PFEIL und dem Vertragspartner. In Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung hat ROTER PFEIL Anspruch auf die in solchen Fällen übliche Entschädigung.   Die Höhe des Provisionsanspruchs und dessen Berechnung bei der Maklertätigkeit bilden Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen ROTER PFEIL und dem Vertragspartner. Normalerweise erhält ROTER PFEIL einen bestimmten Prozentsatz des erzielten Kaufs- oder Verkaufspreises als Provision. In Ermangelung einer entsprechenden Absprache hat ROTER PFEIL Anspruch auf die für die entsprechende Maklertätigkeit übliche Provision.   Der Provisionsanspruch bei der Maklertätigkeit entsteht, wenn ROTER PFEIL dem Vertragspartner einen Interessenten nennt, mit welchem in der Folge ein Vertragsabschluss erzielt wird. Auf den Umfang des Tätigwerdens von ROTER PFEIL kommt es dabei nicht an. Der Provisionsanspruch von ROTER PFEIL bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag aus irgendwelchen Gründen erlischt oder rückgängig gemacht wird. Falls der Vertragspartner mit einem von ROTER PFEIL genannten Interessenten anstelle eines Kaufs- oder Verkaufsvertrags eine andere, mit dem Objekt in Verbindung stehende Vereinbarung abschliesst, hat ROTER PFEIL Anspruch auf die in solchen Fällen übliche Provision.   Sofern nicht anders vereinbart, hat ROTER PFEIL Anspruch auf Ersatz der bei der Ausübung der Unternehmensberatung und/oder der Maklertätigkeit entstehenden Auslagen gegen Einzelnachweis.  

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von ROTER PFEIL für die Unternehmensberatung sind zahlbar innert 30 Tagen. Der Provisionsanspruch von ROTER PFEIL bei der Maklertätigkeit entsteht mit Abschluss eines gültigen Vertrags zwischen dem Vertragspartner und einem von ROTER PFEIL benannten Interessenten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an, ohne dass es einer Mahnung bedürfte.  

6. Rechts- und Sachgewährleistung, Haftung
Jede Haftung aus der Unternehmensberatung und/oder aus der Maklertätigkeit von ROTER PFEIL, auch aus der Delegierung und/oder Abtretung an Drittpersonen, wird soweit gesetzlich möglich wegbedungen. Dies gilt insbesondere auch für mittelbaren und Drittschaden.  

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf alle mit ROTER PFEIL abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus solchen Vereinbarungen befindet sich am jeweiligen Sitz von ROTER PFEIL. ROTER PFEIL anerkennt keine anderslautenden Gerichtsstandsvereinbarungen der Vertragspartner.      

8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, werden sie durch dem Sinn nach identische oder möglichst ähnliche Bestimmungen ersetzt. Einzelne rechtlich unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.    


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.